Rehabilitationssport & Funktionstraining

Jeder niedergelassene Arzt kann seinen Patienten bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose Funktionstraining oder Rehabilitationssport verordnen.

Beim Rehabilitationssport werden in der Regel 50 Übungseinheiten verordnet, die innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten absolviert werden müssen.

Beim Funktionstraining werden 1-2 Übungseinheiten pro Woche verordnet für einen Zeitraumes von 12 Monaten.

Nach Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse können diese Leistungen dann in Kooperation mit dem Verein für Gesundheitssport und Gesundheitsprävention e. V. in Anspruch genommen werden.

Hierbei handelt es sich um Gymnastikgruppen, die von Therapeuten mit entsprechender Zusatzqualifikation geleitet werden. Die Verordnung ersetzt keine Physiotherapie oder Einzeltherapie.

Die Übungsstunden finden im Gruppenraum des TCN statt und sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei.